Auf dem Bundeskongress der Jusos wurde in der vergangenen Woche beschlossen, die Regelungen
zu Schwangerschaftsabbrüchen (§218 und §219) komplett abzuschaffen. Die Forderungen der Jusos
haben als Konsequenz die generelle Straffreiheit für Abtreibungen, die Möglichkeit eines
Schwangerschaftsabbruchs u.a. im 9. Monat sowie umfassende Werbemaßnahmen für Abtreibungen
durch Ärzte.
„Damit haben die Jusos eine moralische und menschliche Grenze überschritten“, ärgert sich der
Kreisvorsitzende der JU Schwalm-Eder, Dennis Döring. Beide Paragraphen sorgen bei diesem
emotionalen und hoch sensiblen Thema für eine Rechtsgrundlage, die das Selbstbestimmungsrecht
der Frau mit dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes verbindet. In einer solchen Situation der
ungewollten Schwangerschaft, die mit massiven psychischen und emotionalen Druck einhergeht,
darf eine Entscheidungsfindung, in der es um das Leben eines Kindes geht, nicht in einem rechtfreien
Raum stattfinden. Der Schutz ungeborenen Lebens darf grundsätzlich nicht verhandelbar sein, so
Döring weiter.
Die Junge Union hat sich Ende November auf einem Landesausschuss in Offenbach umfassend mit
den ethischen Fragen des Lebens auseinandergesetzt, darunter auch intensiv und emotional mit dem
sensiblen Thema Schwangerschaftsabbrüche.
„Eine Abtreibung sollte immer der letzte Ausweg aus einer Schwangerschaft sein. In dieser schweren
Zeit muss den Frauen eine angemessene Beratung zur Verfügung stehen, darauf zielt §219 StGB ab.
Eine Abschaffung dieses Paragraphen würde verzweifelten Frauen eine notwendige fachliche
Beratung grundsätzlich vorenthalten.“, so Anna-Maria Bischof vom JU-Landesvorstand.
Für die Junge Union sollen in diesen Beratungen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen mit dem
Lebensrecht des ungeborenen Kindes vermittelt werden. Beide dürfen nicht gegeneinander
ausgespielt werden. Eine Alternativmöglichkeit ist dabei z.B. die Adoption. Eine Freigabe zur
Adoption in der Situation einer ungewollten Schwangerschaft kann ein besserer Weg sein. Dazu muss
aber auch in der Öffentlichkeit über diese Möglichkeit informiert werden. Den schwangeren Frauen
muss eine umfassende psychische Betreuung und Beratung ohne etwaigen Druck gewährleistet
werden. Dafür muss Staat die finanziellen und personellen Mittel bereitstellen. Spätabtreibungen
gehören ohne medizinisch notwendigen Befund grundsätzlich verboten und sollten weiter unter
Strafe stehen. Um in Zukunft so wenig Schwangerschaftsabbrüche wie möglich zu haben, fördert die
Junge Union zudem anonyme Statistiken über Gründe für Abtreibungen. Nur so kann man den
betroffenen Personen gezielt helfen.
Auch in Extremfällen, wie nach Vergewaltigungen oder durch eine schwere Behinderung des Kindes
darf auf Beratung, Seelsorge und Alltagshilfe nicht verzichtet werden. Wird nach intensiver Beratung
durch die Ärzte weiterhin eine Abtreibung gewünscht, so muss diese Entscheidung akzeptiert
werden, ohne dass weiterer emotionaler Druck auf die Frau ausgeübt wird. Keine Eltern werden eine
solche Abtreibung leichtfertig entscheiden. Leider fehlt meist eben jene wichtige Beratung. Auch der
umstrittene §219a StGB muss aus Sicht der JU erhalten bleiben. Dieser verbietet Werbemaßnahmen

für Schwangerschaftsabbrüche. Für einen Erhalt spricht sich auch Nordhessens JU-Chef Dominik Leyh
aus.
„Mit einer Streichung des Paragraphen wird für kommerzielle Abtreibungen im Alltag Tür und Tor
geöffnet. Einem solch sensiblen Thema kann nur in einem ärztlichen Aufklärungsgespräch der nötige
Respekt vor dem ungeborenen Leben erwiesen werden. Im schlimmste Fall führt eine solche
Streichung der Paragraphen zur Verharmlosung oder zum Missbrauch. Abtreibung darf nicht als
Alltagsnorm in der Gesellschaft angesehen werden“, so Leyh.
Der JU- Kreisvorsitzender Dennis Döring verurteilt zusammen mit dem JU- Bezirksvorsitzender
Dominik Leyh und JU- Landesvorstandsmitglied Anna-Maria Bischof die Aussagen und die Beschlüsse
der Jusos zu diesem sensiblen und hoch emotionalen Thema.
„Wir fordern die Jusos auf, diese pauschalen und unreflektierten Forderungen zurückzunehmen und
sich für eine Verbesserung der alltäglichen Betreuung der Frauen in solchen Situationen einzusetzen.
Eine Streichung beider Paragraphen bedeuten ungeahnte rechtliche und ethische Folgen für alle
Beteiligten. Um das Glück eines Kindes erfahren zu können, muss den Frauen in jeglicher Hinsicht
geholfen werden, um mit dieser schweren emotionalen Situation umzugehen und sich im besten Fall
gegen den Eingriff und damit gegen eine Abtreibung des Kindes zu entscheiden. Wir stehen
grundsätzlich für das Leben ein, wissen aber auch um die Probleme, die in jedem einzelnen Fall sehr
unterschiedlich sein können., so Döring.

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